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Verwaltung

Immobilienverwaltung ist Vertrauenssache, denn Immobilien sind eine wertvolle Anlage. Wir bieten Ihnen eine kompetente, vertrauenswürdige, zuverlässige und seriöse Hausverwaltung Ihres Immobilieneigentums.

Im Bereich Zinshaus- und Gewerbeverwaltung:

  • Buchung und Ausführung sämtlicher Geldein- und Ausgänge.
  • Erstellung von Quartals- und Jahresabrechnungen für den Eigentümer.
  • Abschluss und Überwachung aller notwendigen Verträge (Versicherungen, Dienstleistungsunternehmen, Wartungen, Energieversorgungsbetriebe, Handwerker, usw.).
  • Telefonische, schriftliche und persönliche Beratung in allen wohnungswirtschaftlichen Fragen.
  • Technische Überprüfung der Objekte durch regelmäßige Begehungen der Anlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen.
  • Kontrolle und termingerechte Zahlung aller Eingangsrechnungen (unter z.B. Beachtung von Skonti).
  • Abwicklung von Versicherungsschäden.
  • Korrespondenz mit den Eigentümern, Mietern, Behörden, Vertragspartnern usw.
  • Gemeinsame Abstimmung wichtiger Verwaltungsentscheidungen.
  • Veranlassung und Überprüfung aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen.
  • Einholung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen an Handwerker zur Durchführung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie überwachung.

  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen.
  • Erstellung und Überwachung der Hausordnung.
  • Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern.
  • Abwicklung des gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit den Mietern.
  • Überwachung der Mietzahlungen und zeitnahes Mahnen offener Mieten.
  • Verwaltung der Mietkautionen.
  • Durchführung und Abwicklung gerichtlicher Mahn- und Klageverfahren in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachanwälten.
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen.
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten.
  • Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für die Mieter sowie eine evtl. Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen veranlassen.
  • Abnahme und Übergabe von Wohnungen bei Mieterwechsel.

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Im Bereich WEG-Verwaltung:

  • Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchführen und für die Durchführung der Gemeinschaftsordnung sorgen.
  • Die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen nach Maßgabe der Beschlüsse der Wohnungseigentümer treffen.
  • Lasten- und Kostenbeiträge, Tilgungsbeträge und Hypothekenzinsen anfordern, in Empfang nehmen und abführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der WEG handelt.
  • Führung der Beschluss-Sammlung gem. §24 Abs. 7 WEG.
  • In dringenden Fällen die zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen.
  • Alle Zahlungen und Leistungen bewirken und entgegennehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen.
  • Eingenommene Gelder verwalten.
  • Die Wohnungseigentümer unverzüglich darüber unterrichten, dass ein Rechtsstreit gem. §43 WEG anhängig ist.
  • Den laufenden Betrieb und Bestand der Wohnungseigentumsanlage erhalten.
  • Die Zahlungsforderungen der WEG durchsetzen.

  • Die Einnahmen und Ausgaben richtig und vollständig verbuchen sowie eine Jahresabrechnung und einen Wirtschaftsplan für jedes Kalenderjahr aufstellen.
  • Eine Versammlung der Wohnungseigentümer mindestens einmal im Jahr und im übrigen dann einberufen, wenn es im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung erforderlich ist oder mehr als ¼ der Wohnungseigentümer uns hierzu unter Angabe von Gründen schriftlich auffordert.
  • Eine Niederschrift nach jeder WEG-Versammlung jedem Eigentümer zuschicken.
  • Die Zustimmung zum Verkauf einer Eigentumswohnung erst nach sorgfältiger Prüfung erteilen, sofern die Eigentumswohnung nur mit Zustimmung des Verwalters verkauft werden darf.
  • Die wichtigsten Verwaltungsangelegenheiten dem Verwaltungsbeirat bekannt geben und mit ihm abstimmen.
  • Die Verwaltungsunterlagen einschließlich der Buchungsbelege geordnet ablegen und sorgfältig aufbewahren.
  • Jedem Wohnungseigentümer Auskunft über die Verwaltung und Einblick in die Verwaltungsunterlagen geben.
  • Regelmäßige Grundstücksbegehungen mit den Beiräten.

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